Eiszauber Luzern AG (Eiszauber)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Benützung der Grundstückflächen (EiszauberLuzern AG) und/ oder der Restauranträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Eiszauber Luzern AG anKunden:innen. Sämtliche Offerten und Angebote der Eiszauber Luzern AG basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Gastes widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Im Anschluss an die Reservierung durch den Kunden:innen erhält dieser von der Eiszauber Luzern AG eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung von der Eiszauber Luzern AG an den Kunden:innen zustande.
3. Leistungen, Zahlungen undPreise
3.1
Die Eiszauber Luzern AG verpflichtet sich, die vom Gast bestellten und von der Eiszauber Luzern AG schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.
3.3
Die Eiszauber Luzern AG ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde:in seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist die Eiszauber Luzern AG berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde:in ist für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
3.4
Sofern keine Anzahlung von der Eiszauber Luzern AG verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Ende derVeranstaltung vom Veranstalter per Kreditkarte zu bezahlen. Wird Zahlung perRechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Eiszauber Luzern AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
3.5
Preisänderungen durch die Eiszauber Luzern AG bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preisanpassungen sind jeweils bei Saison wechseln üblich oder bei kurzfristigen und markanten Preiserhöhungen durch Lieferantenoder der Rohstoffpreise.
3.6
Die Eiszauber Luzern AG akzeptiert Bargeld und alle elektronischen Zahlungsmittel. Kryptowährungen werden nicht akzeptiert.
4. Haftung
4.1
Der Kunde:in haftet gegenüber der Eiszauber Luzern AG für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder seine Veranstaltungsteilnehmenden verursacht werden. Die Eiszauber Luzern AG lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden:in, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Die Eiszauber Luzern AG kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen.
4.2
Der Kunde:in ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnungverpflichtet. Er/Sie verpflichtet sich, die Eiszauber Luzern AG vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen die Eiszauber Luzern AG erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
4.3
Die Eiszauber Luzern AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird weg bedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt die Eiszauber Luzern AG keinerlei Haftung, für die vom Veranstalter:in bestellten, Leistungen.
5. Rücktritt der EiszauberLuzern AG
5.1
Ist die von der Eiszauber Luzern AG vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere von der Eiszauber Luzern AG nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann der Eiszauber Luzern AG im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
5.2
Die Eiszauber Luzern AG ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Eiszauber Luzern AG in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann oder der Veranstalter:in gegen Ziffer 12 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche der Eiszauber Luzern AG gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. Rücktritt des Kunden:in
Ist es dem Kunden:in infolge höherer Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er/sie im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
7. Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltungszeiten werden bei Vertragsabschluss kommuniziert, resp. auf der Webpage veröffentlicht. Es gelten grundsätzlich immer die offiziellen Öffnungszeiten. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist abzusprechen und muss vergütet werden.
8. Meldung der Personenzahl
Der Kunde:in hat der Eiszauber Luzern AG die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Auswahl der Speisen und Getränke muss bis spätestens 15 Arbeitstage (bei Gruppengrössen von über 60 Personen, 20 Arbeitstage) vor Anlass definiert werden. Bis 7 Arbeitstage (Bei Gruppengrössen von über 60 Personen, 15Arbeitstage) vor dem Anlass kann die Personenanzahl gegenüber der unterzeichneten Offerte um maximal 20% reduziert werden, eine Aufstockung ist je nach Reservationsauslastung möglich, muss aber schriftlich durch die Eiszauber Luzern AG bestätigt werden. Danach sind keine Anpassungen mehr möglich und es wird die vereinbarte Personenanzahl / Anzahl Speisen in Rechnung gestellt.
Vom 6. Arbeitstag (bei Gruppengrössen von über 60 Personen, 14. Arbeitstag) bis zum Anlasstag sind keine Änderung des Angebots und der Personenzahl mehr möglich. Es wird die zuletzt gemeldete Personenzahl für die Verrechnung verwendet. Sollten mehr Personen als gemeldet am Anlass teilnehmen, so wird diese Personenzahl für die Rechnungsstellung geltend gemacht. Dies, sofern eine Bewirtschaftung der zusätzlichen Personen möglich ist.
Die Eiszauber Luzern AG behält sich vor, eine frühzeitigere Definition des Angebots und der Personenzahl individuell und auf schriftlichem Weg mit dem Kunden zu definieren. Dies gilt insbesondere bei Gruppengrössen ab 60 Personen, oder bei exklusiver Miete der Räumlichkeiten/ Flächen.
9. Annullierungsbedingungen Gruppenreservationen ab 8 Personen mit oder ohne F&B Leistungen
9.1
Absagen einer Gruppenreservierung (ab 8 Personen) müssen der Eiszauber Luzern AG möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für dieAnnullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show).
9.2
Bei Gruppenreservationen, die bis zum 15. Arbeitstag vor dem Anlasstag stornieren, kann 100% des geleisteten Beratungs- und Projektkoordinationsaufwand (in der Offerte definiert, mind. CHF 400.00 exkl.MwSt.) in Rechnung gestellt werden. Danach gelten folgende Annullierungsbedingungen:
Ab dem 30. bis 16. Arbeitstag vor Anlasstag: 50% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet. Diese Abstufung gilt nur für Gruppen welche 60 und mehr Personen umfassen.
Vom 15. bis 4. Arbeitstage vor Anlasstag: 75% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.
3. - 0. Arbeitstage vor Anlasstag: 100% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation von CHF 30.00 pro Person, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.
Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass imVoraus erbrachte Leistungen der Eiszauber Luzern AG in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
9.3
Es ist der Eiszauber Luzern AG vorbehalten Stornierungen aufgrund von behördlichen Bestimmungen oder ausserordentlichen Begebenheiten nach eigenem Ermessen vorzunehmen, ohne weitere Ansprüche gegenüber dem Kunden.
10. Handhabung von Gästedaten
10.1 Erfassung von Gästedaten für Reservierungen
Damit wir über unsere Webseite Online-Reservierungsanfragen entgegennehmen und diese verwalten können, verwenden wir das Restaurantmanagementsystem aleno, das von der aleno AG mit Sitz in der Schweiz angeboten wird. Die Nutzung von aleno ermöglicht uns, persönliche Informationen über unsere Gäste («Gästedaten») elektronisch zu erfassen. Bei den Gästedaten handelt es sich um die folgenden Informationen:
Vorname und Nachname
Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Anzahl Personen, Uhrzeit und Datum des gewünschten Besuchs
Wohnadresse (optional)
Firmenname (optional)
Die Erfassung von Gästedaten ermöglicht uns, ihre Reservierungsanfrage zu verarbeiten und sicherzustellen, dass der von Ihnen gewünschte Tisch auf ihren Namen reserviert wird und wir bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung treten können. Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von aleno zur elektronischen Erfassung von Reservationen besteht in der Wahrung unserer berechtigten Interessen gemässArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die von uns erfassten Gästedaten werden nach der Durchführung der Reservation nicht automatisch gelöscht, sondern zur Erstellung eines persönlichen Gästeprofils verwendet.
Weitere Informationen zum Gästeprofil finden Sie in Ziffer 10.3 unten. Sie haben jederzeit das Recht, eine Löschung Ihrer Gästedaten zu verlangen. Falls die Löschung vor dem Datum der Reservation erfolgt, wird die entsprechende Reservation automatisch storniert.
10.2 Erfassung von Kreditkarteninformationen fürReservierungen
Online-Reservierungsanfragen sind erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen mittels einer Bestätigung per E-Mail oder Telefon den Tisch, das Datum und die Urzeit bestätigt haben. Um sicherzustellen, dass uns im Falle eines unentschuldigten Nichterscheinens kein Schaden entsteht, behalten wir uns vor, eine Kreditkarte als Zahlungsgarantie zu verlangen. Dabei erheben wir die folgenden Informationen («Zahlungsinformationen»):
Name des Herausgebers der Kreditkarte
Name des Inhabers der Kreditkarte
Verfallsdatum der Kreditkarte
Kreditkartennummer und Prüfziffer
Wenn Sie bei einer Online-Reservationsanfrage ihre Zahlungsinformationen hinterlegen, so werden die Angaben von aleno automatisch anonymisiert. Dies hat zur Folge, dass es sich bei den Zahlungsinformationen nicht um Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) oder der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt. Die Zahlungsinformation werden zudem direkt an den Hosting Provider der aleno AG übermittelt. Wir haben aus diesem Grund keinen Zugriff auf die anonymisierten Zahlungsinformationen und speichern diese auch nicht auf unserem System.
10.3 Erstellung von Gästeprofilen
Die zur Entgegennahme und Durchführung einer Online-Reservation erfassten Gästedaten werden von uns verwendet, um im Restaurantmanagementsystem aleno ein persönliches Profil für unsere Gäste zu erstellen («Gästeprofil»). Dies ermöglicht uns, die Gästedaten zur Personalisierung unserer Dienstleistungen zu verwenden. Nach Ihrem Besuch in unserem Restaurant behalten wir uns vor, das Gästeprofil um weitere Personendaten erweitern, die uns eine weitergehende Personalisierung ermöglichen («Profildaten»). Bei diesen Profildaten handelt es sich um die folgenden Informationen:
Persönliche Daten zur Individualisierung der Gäste, inklusive bevorzugte Sprache, Allergien und Sonderwünsche, Geburtstag, Kundenkategorie und Status. Informationen über vergangene Restaurantbesuche, inklusive Zeit und Datum des Besuchs, Aufenthaltsdauer, Anzahl der Gäste, Art und Standort des Tisches, Höhe der Ausgaben und allfälliges Vorliegen einer Nichterscheinung.
Konsolidierte Informationen über alle bisherigen Restaurantbesuche, inklusive Gesamtzahl der Besuche, Gesamthöhe der Ausgaben und Gesamtzahl der Nichterscheinungen.
Die Erstellung eines Gästeprofils und die Erfassung von Profildaten ermöglicht uns, unsere Dienstleistungen auf Sie auszurichten und dadurch sicherzustellen, dass Sie sich bei uns wie zuhause fühlen und wir auf Ihre individuellen Wünsche eingehen können. Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von aleno zur Erstellung eines Gästeprofils besteht in der Wahrung unserer berechtigten Interessen gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die im Gästeprofil enthaltenen Gästedaten und Profildaten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr verwendet werden.
Sie haben jederzeit das Recht, eine Löschung Ihres Gästeprofils und der darin enthaltenen Gästedaten und Profildaten zu verlangen.
10.4 Verantwortlichkeit und weitere Informationen
Bei der Erfassung und Verarbeitung von Gästedaten, Zahlungsinformationen und Profildaten im Zusammenhang mit der Nutzung des Restaurantmanagementsystems aleno gelten wir als Verantwortlicher im Sinne vonArt. 4 Ziff. 7 DSGVO, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der erfassten personenbezogenen Daten entscheidet und für die Sicherstellung und Erfüllung der Betroffenenrechte zuständig ist. Die Gästedaten, Zahlungsinformationen und Profildaten werden nach deren Erfassung an die aleno AG übermittelt und von dieser verarbeitet. Die aleno AG ist als Auftragsverarbeiter im Sinn von Art. 4 Ziff.8 DSGVO zu qualifizieren, der personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Wir haben mit der aleno AG aus diesem Grund einenVertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen damit die Vorgaben der DSGVO bei der Nutzung von aleno vollständig um.
Weitere Informationen zur Erfassung und zum Umgang mitIhren Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung von aleno finden Sie in der Datenschutzerklärung der aleno AG, die über den folgenden Link aufgerufen werden kann: https://www.aleno.me/de/policy.
11. Raumnutzung/ Platzierung/Bewilligungen
11.1
Die Eiszauber Luzern AG behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters:in entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden:in bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung der Eiszauber Luzern AG.
11.2
Die Eiszauber Luzern AG übernimmt die Platzierung der Gäste. Grundsätzlich wird das in der Food Hall vorhandene Mobiliar bereitgestellt. Spezielle Sitzordnungen werden nicht berücksichtigt, sofern nichts anderes in der Offerte vermerkt wurde. Die Platzierung wird in allen Fällen mit optimaler Verteilung durch die Eiszauber Luzern AG definiert. Die behördlichen Mindestabstände werden zu jederzeit eingehalten. Stühle, Tische und Bänke dürfen von den Gästen nicht selbständig umplatziert werden.
11.3
Die Möglichkeiten in der Bar und auf dem Geländerichten sich nach der vorgegebenen Betriebsbewilligung der Stadt. Diese ist zwingend einzuhalten. Alle Sicherheits- und Betriebsrelevanten Themen sind mit der Eiszauber Luzern AG abzusprechen.
12. Feuerpolizeiliche Regelungen / andere Sicherheitsvorschriften / Anbringen von Dekorationsmaterialien
12.1
Der Kunde:in verpflichtet sich, die feuerpolizeilichenRegelungen der Eiszauber Luzern AG, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch durch den Veranstalter:in eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
12.2
Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis der Eiszauber Luzern AG. Der Kunde:in haftet für jegliche am EiszauberLuzern AG daraus entstehenden Schäden.
12.3
Die vorübergehend erlassenen Vorgaben und Massnahmen von verschiedensten offiziellen Behörden zur Öffnung von gastronomischen Betrieben, ist in jedem Fall und unabhängig in welcher Form (mit oder ohne Reservation) ein Besuch erfolgt, zwingend einzuhalten und bindend. Die Regelungen sind im Eingangs- und Barbereich ersichtlich. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben kann der Eiszauber Luzern AG vom Hausrecht Gebrauch machen und die Gäste des Platzes verweisen. Der Kunde:in ist für ein daraus entstehenden Schaden an der Eiszauber Luzern AG haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen.
13. Drucksachen/Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos/Bildern der Eiszauber Luzern AG in jeglicher Form durch den Kunden:in bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist die Eiszauber Luzern AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde:in ist für den daraus entstehenden Schaden an der Eiszauber Luzern AG haftbar. Professionelle Video- und Bildaufnahmen auf dem Gelände des Eiszauber Luzern AGs bedingt einer schriftlichen Bestätigung.
14. Verpflegung
Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde:in verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke der Eiszauber Luzern AGs zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt. Es ist nicht gestattet Speisen und Getränke, welche nicht von der Eiszauber Luzern AG verkauft wurden in der Bar oder auf dem Gelände der Eiszauber Luzern AGs zu konsumieren.
15. Epidemie/ Pandemie (z.B.COVID-19)
Die Eiszauber Luzern AG hält sich strikt an die behördlichen Vorgaben zum Schutz der Gäste und Mitarbeitenden während einerEpidemie/ Pandemie. Die Schutzmassnahmen können jederzeit durch die Behörden geändert werden und müssen entsprechend laufend angepasst werden. Die EiszauberLuzern AG garantiert seinen Gästen und Mitarbeitenden einen sorgfältigen Umgang im Bereich der Hygiene und der Schutzmassnahmen. Jeder Gast trägt eine Eigenverantwortung und ist zur Einhaltung der vorgegebenen Schutzmassnahmen verpflichtet. Die entsprechenden Massnahmen werden am Eingang der Eiszauber Luzern AGs kommuniziert. Das Nichteinhalten der behördlichen Schutzmassnahmen kann zu einer Wegweisung und einem Hausverbot führen. Der Gast ist für ein daraus entstehenden Schaden an der Eiszauber Luzern AG haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen.
16. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Luzern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
Luzern, November 2024